B-Tec ist Ihr zuverlässiger und kompetenter Ansprechpartner, wenn es um professionelle und fachgerechte Lüftungsmontagen und Lüftungstechnik geht. Mit über 40 Jahren Berufserfahrung und unserem erfahrenem Team bieten wir neben der kompletten Montage oder Demontage von Lüftungsanlagen und Lüftungsgeräten auch deren Service und Wartung an.
Folgende Anlagen und Einrichtungen sind mindestens einmal jährlich,
längstens jedoch in Abständen von 15 Monaten auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen:
Um den Erhalt der Funktion sicherzustellen, sind Kontrollprüfungen in regelmäßigen Abständen durchzuführen.
Brandschutzklappen/Brandrauch-Steuerklappen mit Antrieb und Auslösevorrichtung sind als Einheit geprüft und deshalb
gemeinsam der periodischen Kontrollprüfung zu unterziehen.
Das Intervall sowie der Umfang der Kontrollprüfungen sind gemäß behördlicher Vorschriften und den Herstellerangaben
festzulegen. Es wird ein halbjährliches Überprüfungsintervall empfohlen. Die Kontrollprüfung ist jedoch mindestens
1-mal jährlich durchzuführen.
Die Prüfung einer RLT-Analge gem. § 13 der Arbeitsstättenverordnung ist die Mutter aller Prüfungen in der
Raumlufttechnik. Diese Prüfung ist gesetzlich verpflichtend und stellt die Absicherung des Versicherungsschutzes
dar. Jedes technische Gewerk, welches gewerblich betrieben wird, ist ein Mal im Jahr zu überprüfen.
Die Raumlufttechnik stellt keine Ausnahme dar. Die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung umfasst eine
Sicht- und Funktionskontrolle sämtlicher Elemente und Abschnitte der RLT-Anlage. Dabei wird der erfasste
IST-Zustand mit dem SOLL-Zustand abgeglichen. Überschreitungen von Fristen und Grenzwerte werden dabei erfasst
und in einem Befund festgehalten.
Auch wenn entsprechende Handlungsempfehlungen nicht unverzüglich umgesetzt werden, so ist es für den Betreiber
einer Lüftungsanlage (wohlgemerkt gilt diese Bestimmung nur für Arbeitsstätten) von vitalem Interesse ein Dokument
vorlegen zu können, welches die aktive Behebung und Verbesserung des momentanen Zustandes der Anlage belegt.
Wird ein entstandener Schaden der raumlufttechnischen Anlage zugeschrieben (Erkrankung von Mitarbeiter, Brand etc.)
und es fehlt eine aktueller Prüfbefund gem. § 13 AStV, so sind sich alle Versicherungen einig: die Deckung der
Haftpflichtversicherung erlischt!. HIER ein entsprechender Bericht, welcher die Kriterien für Schadensabdeckungen
der Versicherungen erläutert.
Gehen Sie deswegen auf Nummer SICHER und lassen Sie Ihre Anlage jährlich von einem Fachmann prüfen.
ACHTUNG: Wartungsverträge von Anlagenhersteller/Anlagenmonteur/FM-Firmen entsprechen oftmals nicht den
Formalkriterien der § 13 AStV Prüfung!
Lüftungsanlagen müssen gemäß Arbeitsstättenverordnung mindestens 1-mal jährlich auf ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Geruchs- und Aktivkohlefilter sind mindestens 2-mal pro Jahr durch eine Fachkraft auf ihre Filterwirkung zu überprüfen und bei Bedarf zu erneuern.
Professionelles Arbeiten erfordert oft die Kooperation mit professionellen Partnern.
Hier sehen Sie mit welchen Spezialisten wir seit Jahren erfolgreich zusammen arbeiten.
Wollen Sie in einem professionellen Team mitwirken?
Wir sind seit vielen Jahren im Bereich von Lüftungsmontagen tätig und suchen laufend Verstärkung für unser Team.
Wenn Sie bereits Erfahrungen in der Montage von Lüftungsanlagen haben, kontaktieren Sie bitte Herrn David Baker
unter + 43 699 198 799 77 oder schicken uns Ihre Bewerbungsunterlagen per Email an office@btec.co.at
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Geschäftsleitung: David John Baker
B-TEC Lüftungsmontagen GmbH
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